Idee FreiPass
FreiPass – Jedes Sommer-Wochenende einen Strassenpass für den nichtmotorisierten Verkehr freihalten!
Passfahrten mit dem Velo sind etwas vom Schönsten, was wir für unseren Körper und unsere Seele tun können. Wir bewegen uns im Einklang mit unserer Umgebung und uns selbst. Die landschaftliche Umgebung bei einer Passüberquerung ist immer eindrücklich, und nicht selten verbinden wir mit unseren Fahrten zwei unterschiedliche Landschaften, Kulturen und manchmal sogar Sprachen.
An Wochenenden sind diese Höhegefühle meist durch starken Ausflugsverkehr getrübt. Es riecht nicht besonders gut, es tönt nicht besonders angenehm, und es sieht nicht besonders ansehnlich aus. Und: Weil wir langsam sind, stören wir die motorisierten Verkehrsteilnehmer:innen...
FreiPass – Entflechtung der sich störenden Verkehrsflüsse
Unsere Idee richtet sich nicht gegen den motorisierten Verkehr. Was wir jedoch anstreben, ist eine abgestimmte Entflechtung des motorisierten und des nicht motorisierten Freizeitverkehrs. Gewinnen können dabei alle! Konkret will der Verein FreiPass die Entflechtung bei der Benützung der Alpen- und Jurapässe vorantreiben. Während wir die Fahrt über Pass A ungestört geniessen, haben die „Motorisierten“ eine freiere Fahrt über alle übrigen Pässe.
FreiPass – Qualität vor Quantität
Gemäss unseren Grundsätzen wollen wir qualitativ einwandfreie Anlässe unterstützen. Dazu gehört ein ökologisches, zukunftsweisendes und auch kulturell sensibles Verhalten.
FreiPass – diese Idee verdient auch Ihre Unterstützung!
Mitglied werden
Vorstand:
Wer sind wir
Hartnäckiger Kämpfer:
Simon Bischof, Präsident
Jahrgang 1962, Klavierlehrer. Fährt mit kurzen, im Nachhinein unerklärlichen Ausnahmen (Maxi Puch, 125er Vespa) seit jeher Velo. Mitglied der Pro Velo. Befährt seit 1988 Alpenpässe im In– und Ausland. Hat seither exakt 157 Pässe mit mehr als 400 Höhenmetern mehr oder weniger elegant bezwungen, darunter unbekannte wie der Col de Firstplan im Elsass oder den Meltingerberg im Basellandschaftlichen Jura, aber auch die gängigen wie Susten, Albula, Gotthard, Stilfserjoch etc. Anlässlich einer Velotour von Basel ans Mittelmeer im Jahr 1999 wurden auch die ganz Grossen der Tour de France (Galibier, Iséran, Izoard etc.) befahren.
Rad-Enthusiastin:
die Aktuarin
Einrad, Liegevelo, Tandem, Bikes, Rennvelos und (sorry) Motorräder stehen nicht nur in der Garage: Elisabeth Müller, Jahrgang 1951, Möchtegern-Velomech, kaufmännische Ausbildung, journalistische Tätigkeit, Fernreisen auf eigene Faust, dazwischen vier Kinder grossgezogen und mit Seitenwagentöffs ausgefahren, sieben Jahre Berg- und Alpwirtschaftserfahrung und seit kurzem Nani. Hobbies Wandern, aber nur dort, wo es mit dem Velo nicht mehr weitergeht, Snöben und Schlitteln.
Mathematiker
Oliver ist als selbständiger Mathematiker viel im Ausland unterwegs. Er hat im letzten Jahr entdecken müssen, dass es in der Stadt Stuttgart zwar keine Pässe gibt, aber doch auch Strassen, die es von der Steigung und den Höhenmetern in sich haben. Immerhin das perfekte Training für gelegentliche Alpenpassfahrten.
Velo-Junkie:
der Mann für die Zahlen
Frank infizierte sich 1988 mit dem Velovirus, gegen das bis heute kein Impfstoff oder Heilmittel existiert. Der Infekt führte bei ihm nach einigen Jahren zunächst zur Langstreckensucht (2x Trondheim-Oslo) und wenig später zur Pässeabhängigkeit, die er anfangs vor allem in Südtirol auslebte, u.a. bei 5 Teilnahmen am Maratona dles Dolomites. Nach seiner Übersiedlung vom Flachland in die Schweiz wurde es für ihn deutlich einfacher Höhenmeter zu sammeln. Hier hat er 2005 auch noch Radquer und zehn Jahre später Fatbiking (tatsächlich im Schnee) für sich entdeckt, was den Krankheitsverlauf natürlich verschlimmerte. Inzwischen ist er ein hoffnungsloser Fall. Zum Glück hat er auch eine Affinität zu Zahlen. Daher hat er 2022 die Buchhaltung für FreiPass übernommen.
Der Architekt:
der Netzmeister
Frank Fanda Pouzar, Jahrgang 1985, hat sein Leben in Tschechien begonnen, wo es nicht viele Alpenpässe gibt. Quäldrang hat ihm in die Schweiz geführt, wo er seit 2011 versucht Velo zu fahren und nebenbei im Bauwesen tätig zu sein. Er ist kein Software-Architekt, dennoch der aktuelle Webmaster von Freipass.
Probleme mit der Website könnt ihr gerne an webmaster@freipass.ch melden.
Weitere Vorstandsmitglieder sind herzlich willkommen!
Werden Sie Mitglied vom Verein FreiPass!
Mit Ihrem Mitgliederbeitrag unterstützen Sie die Ziele von FreiPass!
Per E-Mail werden Sie regelmässig über unsere Aktivitäten informiert.
Mitglieder erhalten zudem das Klausen-Tricot CHF 20.– günstiger.
Mitgliederbeiträge pro Kalenderjahr:
- natürliche Personen:
- Familienmitgliedschaft:
- Juristische Personen:
- Passivmitglieder:
- Wenig Verdienende:
Auch Gönner:innenbeiträge sind jederzeit willkommen.
Spenden ab Fr. 100.– können von den Steuern abgezogen werden!
Statuten des Vereins FreiPass Schweiz
I Name, Sitz, Dauer
Art. 1
1. Unter dem Namen „Verein FreiPass Schweiz“, nachstehend VFCH genannt, besteht ein Verein gemäss ZGB Art. 60 ff.
2. Der Sitz des Vereins befindet sich in Basel.
3. Die Dauer des Vereins ist nicht beschränkt.
II Zweck
Art. 2
1. Der VFCH fördert den nicht-motorisierten Breitensport in den Bergen und leistet damit einen Beitrag zur Gesundheitsförderung.
2. Der VFCH kommuniziert zu diesem Zweck die ihm bekannten Anlässe in der Schweiz und den Nachbarländern auf der Webseite. Des Weiteren richtet er einen jährlichen Förderpreis aus.
3. Der VFCH vertritt seine Interessen auf nationaler Ebene.
4. Der Verein ist gemeinnützig, politisch unabhängig und konfessionell neutral.
III Mitgliedschaft
Art. 3
1. Mitglied des Vereins ist, wer die Mitgliedschaft beim Vorstand beantragt hat.
Die Mitgliedschaft verpflichtet zur jährlichen Zahlung des Mitgliederbeitrages.
2. Vorstandsmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
3. Aktivmitglieder des VFCH können natürliche oder juristische Personen sein.
4. Der jährliche Mitgliederbeitrag wird wie folgt festgesetzt:
natürliche Personen: CHF 50.–
Familienmitgliedschaft: CHF 80.–
Wenig Verdienende: CHF 25.–
Juristische Personen: CHF 80.– Juristische Personen können auf der Webseite www.freipass.ch kostenfrei Werbung für ihr Unternehmen beantragen, dabei begrüsst es der Verein, wenn umgekehrt auf der Website des Unternehmens ein Link auf www.freipass.ch installiert wird.
5. Die Mitgliedschaft von FreiPass berechtigt zum vergünstigten Bezug von FreiPass-Tricots und allfälliger weiterer Merchandise.
6. Die Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt mit einer schriftlichen Mitteilung an den Vorstand. Der Austritt per Ende Jahr ist jeweils spätestens bis zum 30. September bekanntzugeben.
IV Organisation
Art. 4 Organe
1. Die Organe des VFCH sind:
- die Mitgliederversammlung;
- der Vorstand;
- die Revisionsstelle.
Art. 5 Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des VFCH. Sie findet einmal jährlich im ersten Quartal statt. Die Einladung erfolgt mindestens vier Wochen vor der Versammlung.
2. Das Vereinsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
3. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
4. Die Mitgliederversammlung beschliesst nur über traktandierte Geschäfte. Anträge und Wahlvorschläge sind spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung schriftlich einzureichen.
5. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für:
– die Wahl des Vorstandes;
– die Wahl des/der PräsidentIn;
– die Wahl der Revisionsstelle respektive von zwei RevisorInnen;
– die Genehmigung der Rechnung und des Budget;
– die Genehmigung des Jahresberichtes;
– die Festsetzung des Mitgliederbeitrages;
– die Revision der Statuten;
– die Auflösung des Vereins
6. Ein Fünftel der Mitglieder oder der Vorstand können eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einberufen.
7. Entscheide werden mit dem einfachen Mehr gefasst; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des/der PräsidentIn.
Art. 6 Vorstand
1. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereines. Er besteht aus mindestens drei Mitgliedern.
2. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit des Vorstandes Stellung genommen hat.
3. Er konstituiert sich selbst.
4. Entscheide werden mit dem einfachen Mehr gefasst; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des/der PräsidenIn.
Art. 7 Revisionsstelle
1. Die Revisionsstelle prüft die Jahresrechnung des VFCH zuhanden der Mitgliederversammlung, erstattet schriftlichen Bericht und stellt Antrag.
2. Sie ist unabhängig vom Vorstand.
V. Finanzielles
Art. 8
1. Für die Verbindlichkeiten des VFCH haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
2. Die finanziellen Mittel bestehen aus den Mitgliederbeiträgen, Beiträgen aus dem Sponsoring und Spenden.
3. Effektive Spesen der Vereinsorgane werden vergütet. Weitere Entschädigungen können von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.
4. Der Verein wird rechtsgültig vertreten durch Kollektivzeichnung zu Zweien vom/von der PräsidentIn und einem weiteren zeichnungsberechtigten Vorstandsmitglied.
VI Statutenänderung/Auflösung
Art. 9
1. Statutenänderungen oder die Auflösung des VFCH können nur durch einen Entscheid von mehr als zwei Dritteln der an der Vereinsversammlung anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
2. Ein allfälliger finanzieller Überschuss nach einer Auflösung des VFCH geht an eine andere gemeinnützige, zielverwandte Organisation.
VII Inkrafttreten
Die Statuten treten mit der Gründung vom 1. Mai 2004 in Kraft.
Statutenänderung genehmigt an der GV vom 18. Februar 2006.
Statutenänderung genehmigt an der GV vom 20. Februar 2015.
Statutenänderung genehmigt an der MV vom 30. März 2019.